Nicht-suizidale selbstverletzende Verhaltensweisen (NSSVNSSV Nichtsuizidales Selbstverletzendes Verhalten) sind Handlungen, bei denen Personen absichtlich körperlichen Schaden verursachen, ohne die Intention, ihr Leben zu beenden. NSSV unterscheidet sich klar von suizidalen Handlungen, erfordert jedoch ebenfalls eine angemessene klinische Einschätzung und Behandlung.

Abschnitt 1: Typische Merkmale von NSSV

  • NSSV äußert sich in Handlungen wie Schneiden, Verbrennen oder Schlagen, die oft darauf abzielen, emotionalen Stress abzubauen.
  • Häufig wird NSSV mit suizidalem Verhalten verwechselt. Es ist daher wichtig, die Intention des Verhaltens zu hinterfragen, um eine korrekte Einschätzung vorzunehmen.

Abschnitt 2: Motivation und Hintergründe von NSSV

  • Die Hauptmotive für NSSV liegen oft im Stressabbau, der Kontrolle über emotionale Schmerzen oder dem Ausdruck von Überforderung.
  • Anders als bei suizidalem Verhalten steht bei NSSV meist nicht der Wunsch nach dem Tod im Vordergrund, sondern der Versuch, extreme emotionale Zustände zu bewältigen.
  • NSSV kann auch Teil von psychischen Störungen wie Borderline-Persönlichkeitsstörung oder Depressionen sein.

Abschnitt 3: Klinische Einschätzung und Management

  • NSSV erfordert eine gründliche Exploration der psychologischen Hintergründe. Fragen wie „Warum tun Sie das?“, „Hilft Ihnen das, sich besser zu fühlen?“ und „Wie oft passiert das?“ können aufschlussreich sein.
  • Management:
    • Akute Maßnahmen: Je nach Verletzungsgrad müssen auch bei NSSV medizinische Maßnahmen ergriffen werden.
    • Langfristige Interventionen: Psychologische oder psychiatrische Behandlung ist häufig notwendig, um die emotionalen Ursachen von NSSV zu adressieren.

Entscheidungsbaum: Differenzierung zwischen NSSV und suizidalen Handlungen

  • Ein Entscheidungsbaum, der den Unterschied zwischen NSSV und Suizidalität aufzeigt, basierend auf der Intention und den Begleitumständen.
    • Frage 1: „Gibt es Anzeichen dafür, dass der Patient sich das Leben nehmen möchte?“
      • Ja: Weiter zu Suizidalität und akuter Intervention.
      • Nein: Weiter zur Einschätzung von NSSV.
    • Frage 2: „Gibt der Patient an, dass er sich durch die Selbstverletzung besser fühlt?“
      • Ja: Weiter zu NSSV und emotionaler Bewältigung.
      • Nein: Weitere psychosoziale Faktoren einbeziehen.
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